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Am 05.07.2024 findet um 19:30 Uhr in unserem Vereinslokal Waldstub`n die Generalversammlung des BSK Olympia Neugablonz statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung Mitgliederversammlung
1. Begrüßung und
Totengedenken
2. Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
3. Bericht Erster Vorstand
4. Bericht Sportlicher Leiter
5. Bericht
Nachwuchsleiter
6. Bericht Schatzmeister
7. Kassenprüfung/Entlastung
8. Satzungsänderung
9. Wünsche und Anträge
Die Vorstandschaft des BSK Olympia Neugablonz e.V.
Satzungsänderung
§ 4
Organe des Vereins
1. Die Vorstandschaft
2. Die Mitgliederversammlung
Alt: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:
· 1. Vorstand erster Vereinsvertreter
· 2. Vorstand zweiter Vereinsvertreter
· Kassierer/Schatzmeister
· Schriftführer
· Sportlicher Leiter
Der Verein wird vom 1. Vorstand und vom 2. Vorstand vertreten.
Neu: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:
· 1. Vorstand erster Vereinsvertreter
· 2. Vorstand zweiter Vereinsvertreter
· Kassierer/Schatzmeister dritter Vereinsvertreter
· Schriftführer vierter Vereinsvertreter
· Sportlicher Leiter fünfter Vereinsvertreter
Der Verein wird von allen fünf Vorständen vertreten.
§ 5
Vorstandschaft
Alt: Die Vorstandschaft wird vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden. Sie fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.
Neu: Die Vorstandschaft beruft ein. Sie ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden. Sie fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters