Generalversammlung des BSK Olympia Neugablonz e.V.

Am 05.07.2024  findet um 19:30 Uhr in unserem Vereinslokal Waldstub`n die Generalversammlung des BSK Olympia Neugablonz statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.

 

Tagesordnung Mitgliederversammlung

 

1. Begrüßung und Totengedenken
2. Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
3. Bericht Erster Vorstand
4. Bericht Sportlicher Leiter

 

5. Bericht Nachwuchsleiter
6. Bericht Schatzmeister
7. Kassenprüfung/Entlastung
8. Satzungsänderung

 

9. Wünsche und Anträge

 

Die Vorstandschaft des BSK Olympia Neugablonz e.V.

 

 

 

 

 

Satzungsänderung

 

 

 

§ 4

 

 

 

Organe des Vereins

 

 

 

1.   Die Vorstandschaft

 

 

 

2.   Die Mitgliederversammlung

 

 

 

Alt: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: 

 

 

 

·         1. Vorstand                                  erster Vereinsvertreter

 

·         2. Vorstand                                  zweiter Vereinsvertreter

 

·         Kassierer/Schatzmeister                                  

 

·         Schriftführer

 

·         Sportlicher Leiter

 

Der Verein wird vom 1. Vorstand und vom 2. Vorstand vertreten.

 

 

 

Neu: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: 

 

 

 

·         1. Vorstand                                  erster Vereinsvertreter

 

·         2. Vorstand                                  zweiter Vereinsvertreter

 

·         Kassierer/Schatzmeister           dritter Vereinsvertreter                    

 

·         Schriftführer                              vierter Vereinsvertreter

 

·         Sportlicher Leiter                       fünfter Vereinsvertreter

 

Der Verein wird von allen fünf Vorständen vertreten.

 

 

 

§ 5

 

 

 

Vorstandschaft

 

 

 

Alt: Die Vorstandschaft wird vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden. Sie fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.

 

 

 

Neu: Die Vorstandschaft beruft ein. Sie ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden. Sie fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters